Patientenverfügung schafft Sicherheit

Angesichts der wieder steigenden Coronafälle kommt die Frage auf, ob und wie man im medizinischen Ernstfall behandelt werden möchte. Kommt eine künstliche Beatmung in Frage oder nicht? Damit Angehörige nicht mit dieser Entscheidung belastet werden müssen, empfiehlt sich eine Patientenverfügung. Die Versicherungsprofis der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, worauf es dabei ankommt.

Soll künstlich beatmet werden und wie kann die Behandlung im Akutfall aussehen? Die so genannte Corona Notfallverfügung bietet eine Möglichkeit, diese Entscheidungen und Wünsche festzuhalten. Sie ist eine wichtige Ergänzung der Patientenverfügung. Doch auch wenn es schwerfällt, sich mit dem Thema zu beschäftigen, eine vollständige Verfügung ersetzt die verkürzte Variante nicht. Denn auch andere Krankheiten und Unfälle können dazu führen, dass ein Mensch nicht mehr ansprechbar ist. Selbstbestimmt eine Entscheidung über Behandlungsmöglichkeiten zu treffen, ist ein guter Weg, um Angehörige in emotional fordernden Zeiten zu entlasten und den individuellen Wünschen zu entsprechen.

Wie fange ich mit einer Patientenverfügung an?

Die persönlichen Wünsche und den Patientenwillen zu formulieren, benötigt Zeit. Antworten auf Fragen nach lebenserhaltenden Maßnahmen, wie einer Herzdruckmassage, künstlicher Ernährung oder schmerzlindernden Behandlungen sollten gut überlegt sein. Bei Unsicherheiten zu medizinischen Hintergründen ist es daher ratsam, das Gespräch mit dem zu Hausarzt suchen. Er kann über Sachverhalte aufklären und gegebenenfalls bestehende Ängste nehmen.

In welcher Form muss die Verfügung erstellt werden?

Eine Verfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. "Wer sicher gehen möchte, dass alles richtig ist, kann das Dokument im Anschluss durch einen Anwalt prüfen lassen", raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister und bei der Bundesnotarkammer zu registrieren. Im medizinischen Notfall fragen Ärzte hier nach, ob Vorsorgeverfügungen getroffen wurden. Wichtig: Ärzte und Angehörige müssen dennoch mündliche Äußerungen, die zu Änderungen der Verfügung führen, berücksichtigen. Daher ist es empfehlenswert, die Verfügung in regelmäßigen Abständen mit den aktuellen Wünschen abzugleichen.

Wie läuft eine Behandlung ohne Patientenverfügung ab?

Liegt keine Verfügung vor, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer für die Gesundheitsfürsorge bestimmt, der die Entscheidungen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens für den Patienten fällt. Sollen Partner oder Kinder diese Rolle im medizinischen Notfall übernehmen, ist es wichtig, sie zusätzlich in einer Vorsorgevollmacht zu benennen. Ansonsten ist es ihnen nicht möglich, tätig zu werden. Bleibt dem Arzt im Notfall aber keine Zeit, um nach den Wünschen des Patienten zu fragen, wird er die Behandlung vornehmen, die er für notwendig hält. Gut zu wissen: Patientenverfügungen werden nur dann herangezogen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Vorher haben sie keine Bedeutung.

Müssen Organspender zusätzlich etwas berücksichtigen?

Wer nach seinem Tod Organe an einen anderen Menschen spenden möchte, muss seine Patientenverfügung besonders genau prüfen oder kontrollieren lassen. Denn Organspenden machen häufig lebenserhaltende Maßnahmen notwendig. Für Organspender ist es daher wichtig, ihre Ausnahmen klar mitzuteilen. Welche Formulierungen rechtlich sicher sind, können Juristen, Ärzte oder Berater erklären.