Neustadt bewirbt sich um Landesgartenschau 2026

Seit 1970 werden in Deutschland Landesgartenschauen organisiert. Als Projekte mit überregionaler Bedeutung sind Landesgartenschauen längst dem Image einer fachgebundenen Leistungsschau des Blumen- und Gartenbauhandwerks entwachsen. Die moderne Gartenschau wird vielmehr als ein strukturell wirksamer Baustein einer integrativen und modellhaften Regional- und Stadtentwicklungspolitik verstanden.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße möchte Ausrichter der sechsten Rheinland-Pfälzer Landesgartenschau im Jahr 2026 werden. Hierfür beauftragte der Neustadter Stadtrat 2016 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine mögliche Gartenschau 2026. Das beauftragte Planungsbüro aus Bad Kreuznach identifizierte in der Folge die innerstädtischen Flächen, die nach Prüfung aller Voraussetzungen, für eine Gartenschau in Frage kämen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wiederum hat der Stadtrat Anfang 2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der 30,4 Hektar des Stadtgebietes zwischen Böbig und der Adolf-Kolping-Straße in den Fokus der weiteren Planungen nimmt.

Die Ausweisung von Flächen für eine mögliche Landesgartenschau 2026 kommt pünktlich zum Start des eigentlichen Bewerbungsverfahrens unter Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW-RLP) im Herbst 2019. Ab diesem Zeitpunkt haben die Bewerberkommunen, also auch Neustadt, einheitlich neun Monate lang Zeit, ihre Pläne für die Landesgartenschau 2026 vorzustellen.  

Maßgebend sind im Rahmen der Bewerbung die so genannten Bewerbungsleitlinien des MWVLW-RLP, die zuletzt im Jahr 2015 überarbeitet wurden. Die Novellierung greift erstmals bei der fünften Landesgartenschau 2022 in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ob sich die Leitlinien für die Gartenschau 2026 ein weiteres Mal verändern, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dem aktuellen Stand nach sind jedenfalls die Bewerbungsleitlinien aus dem Jahr 2015 nach wie vor die einzig öffentlich zugänglichen und deshalb folgerichtig auch Maßstab dieser Bearbeitung.

Bewerbungsleitlinien - Kurzfassung

Die Musterstadt einer Landesgartenschau zeichnet sich durch standortbedingte Defizite im Zusammenhang mit konversionsbedingten, demografischen und klimabezogenen Herausforderungen aus. Zur Weiterentwicklung stadtgerechter, gleichzeitig aber auch umweltschonender Gesamtverkehrsplanungen müssen Schwerpunkte auf den ÖPNV sowie Fuß- und Radwegeverbindungen gelegt werden. Vorhandene Grünflächen müssen gesichert, neue Sport-, Spiel- und Freiräume geschaffen und naturnahe Standorte erhalten beziehungsweise renaturiert werden.

Es mag kaum verwundern, dass sich die Planer der Machbarkeitsstudie in Neustadt gerade für das Gelände zwischen Böbig und Adolf-Kolping-Straße entschieden haben. Das Gebiet zeichnet sich durch seine verschiedenartigen Nutzungen und Brachflächen aus und verfügt über vorhandene Anknüpfungspunkte zum städtischen und regionalen ÖPNV (Bahnhaltepunkt Böbig, diverse Buslinien). Ferner befindet sich das im Fokus stehende Gebiet in der direkten Verlängerung der Entwicklung des Grünzugs Wallgasse und könnte diese in Richtung Ordenswald (Anbindung an regionale Fahrradwege) weiterführen.  Die Neuordnung des Deponiegeländes im Geltungsbereich der Planung und die Schaffung eines attraktiven Entrées im Osten der Stadt runden die ersten Gedanken rund um die Landesgartenschau-Bewerbung 2026 ab.

Landesgartenschau als Motor einer integrierten Stadtentwicklung

Für Kommunen sind Landesgartenschauen deshalb so besonders wirksam, weil nicht nur punktuell und nacheinander Fördermaßnahmen umgesetzt werden, sondern Sanierung und Weiterentwicklung sowohl im inhaltlichen als auch zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Durch dieses integrierte Vorgehen lassen sich die Ziele nachhaltiger und effektiver umsetzen als durch Stückwerk. Alle Planungsschritte werden von einer umfassenden Bürgerbeteiligung begleitet. Durch die direkte und intensive Beteiligung der Stadtbevölkerung an der Planung der Gartenschau kann ein Wir-Gefühl zwischen allen Beteiligten entstehen, das das Projekt von Anfang bis Ende (und darüber hinaus) trägt. Der integrierte Ansatz führt überdies dazu, dass sich unterschiedliche Interessensträger mit ebenso unterschiedlichen Aspekten einer Landesgartenschau beschäftigen. Das Ergebnis ist im besten Fall ein Konsens zwischen einem großen Teil der Stadtbevölkerung und den einzelnen Trägern der Landesgartenschau.

Wenn sich schlussendlich alle gemeinsam hinter dem Ziel Landesgartenschau 2026 in Neustadt an der Weinstraße versammeln, dann stehen die Chancen gut, dass Neustadt nicht nur perspektivisch bunter wird.   

Jens Wacker

Quellen:
www.neustadt.eu
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
(MWVLW-RLP)