Sichere Förderung für Frauenhäuser

Landrat schreibt an Familienministerium – Resolution von Frauenbeirat

„Die Finanzierung der Frauenhäuser muss gesichert sein.“ Dies fordert Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld in einem Brief an Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz. Der Kreisfrauenbeirat hatte eine entsprechende Resolution zur grundsätzlichen Sicherstellung der Finanzierung von Frauenhäusern verfasst, die der Kreistag in seiner Sitzung am 14. Dezember 2016 zustimmend zur Kenntnis genommen hatte.

„Der Schutz von Frauen und Kindern, die vor häuslicher Gewalt flüchten müssen, ist uns allen ein Anliegen und eine gesellschaftliche Verpflichtung“, schreibt der Landrat. Diesen Schutz und diese Hilfe bietet im Landkreis Bad Dürkheim seit 1995 der Frauenhausverein Lila Villa, der ein Frauenhaus und eine Beratungsstelle für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und ihre Kinder unterhält.

Die Finanzierung der Arbeit des Frauenhauses ist – wie bei den meisten Frauenhäusern in Deutschland – nicht zuverlässig gesichert und muss jedes Jahr neu erkämpft werden:

• Das Familienministerium übernimmt auf Antrag einen großen Teil der Personalkosten als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung, ausgezahlt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

• Die Miete für das Frauenhaus wird zum Teil durch einen Tagessatz der Bewohnerinnen finanziert, meist über das Jobcenter als Kosten der Unterkunft oder als Selbstzahlerinnen

Alle ungedeckten Restkosten (Personal, Miete, Betriebskosten, Sachkosten etc.) werden vom Verein selbst getragen, der hierfür durch Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen, Vorträge und so weiter Spenden einwirbt. „Diese Spenden sind allerdings keine sichere Einnahmequelle und stellen die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder jährlich vor große Herausforderungen“, so Ihlenfeld.

„Die finanzielle Situation der Kommunen ist bekannt. Der Landkreis Bad Dürkheim ist 2012 dem kommunalen Entschuldungsfonds beigetreten, freiwillige Leistungen sind nicht mehr möglich. Der Landkreis kann das Frauenhaus leider nicht im eigentlich notwendigen Umfang unterstützen.“ Der Landkreis unterstützt das Frauenhaus mit einer jährlichen Spende über die Sparkasse Rhein-Haardt. Aber durch die Mithilfe des Landes sei es möglich, die Finanzierung des Frauenhauses planungssicherer zu gestalten.

Der Landrat fordert daher die Ministerin auf, die Landesförderung umzuwandeln: Von einer Projektförderung hin zu einer institutionellen Förderung. „Wird das Frauenhaus als Institution gefördert, wären sowohl die Personal- als auch die Mietkosten enthalten. In einer jährlichen Rechnungslegung könnten dann neben den Personalkosten auch die Tagessätze der Bewohnerinnen spitz abgerechnet werden.“