Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Abiturienten haben in Rheinland-Pfalz die Schule nun verlassen. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Ei- Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu ne Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen not- wollen.
wendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Bei-
spiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeiten-

oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn sich die Unterbre- chung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispiels- weise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann.

Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil bei- spielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche

de schriftlich mitzuteilen. Dafür kann das Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn be- quem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Ange- boten auch weiterführende Informationen, Antragsformu- lare und Nachweisvordrucke verfügbar.

Eltern können sich auch telefonisch informieren: Die Fami- lienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-4555530 erreichbar.