Trotz Verbot versammeln sich rund 300 Personen

Trotz Verbotsverfügung durch die Versammlungsbehörde und richterlicher Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Neustadt für die heute angekündigte Kundgebung im Stadtgebiet Landau trafen sich ab 18 Uhr rund 300 Personen vor dem Hauptfriedhof in der Zweibrücker Straße, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Nur einige wenige trugen dabei einen Mund-Nasen-Schutz oder hielten den Mindestabstand ein. Mit Lautsprecherdurchsagen wurde die Personengruppe wiederholt auf das bestehende Verbot aufmerksam gemacht, wobei ein Großteil dies ignorierte. Daraufhin wurde begonnen, die Personalien dieser Corona-Gegner festzustellen. Anschließend erhielten sie einen Platzverweis für das Stadtgebiet. Gegen sie wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.

In einem Fall kam es zu einer Widerstandshandlung durch ein Ehepaar, dass sich gegen die Identitätsfeststellung wehrte. Sowohl der Mann als auch seine Ehefrau müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Widerstand verantworten. In der Folge bildeten sich immer wieder kleinere Personenansammlungen im Stadtgebiet, u.a. vor dem Amtsgericht, Rathausplatz sowie in der Annweilerer Straße und auf dem Weißquartierplatz. Auch von diesen Gegnern wurde die Identität festgestellt bzw. ein Platzverweis erteilt, weil sie die bestehenden Vorschriften nicht beachteten. Im Gesamtergebnis wurden 57 Platzverweise ausgesprochen und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen die Verantwortlichen wird eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz der Staatsanwaltschaft Landau vorgelegt.

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