Orkanwarnung

Der Orkan Joachim zieht herauf. Für den Kreis Neustadt an der Weinstraße und die umliegenden Regionen ist seitens des Deutschen Wetterdienstes für den Zeitraum 15. bis 16. Dezember 2011 eine Unwetterwarnung herausgegeben worden. Im Laufe der Nacht zum 16. Dezember wird mit einer starken Zunahme des Westwindes gerechnet. Orkanartige Böen der Stärke 11 - circa 110 Stundenkilometer – werden bis spätestens Mitte des 16. Dezember 2011 in der ganzen Region erwartet. In exponierten Gipfellagen können gar Orkanböen mit der Stärke 12 – circa 118 Stundenkilometer - auftreten. Es wird dringend geraten, rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen.


Die klassische – nicht minder ernst zu nehmende - Warnung der Meteorologen im Falle von Sturmböen lautet: „Es können einzelne Äste herabstürzen und Gegenstände durch die Luft fliegen. Achten Sie auf herabfallende oder herumwirbelnde Gegenstände. Stellen Sie Ihr Auto nicht unter Bäumen ab.“ Mit wenigen einfachen Maßnahmen kann man selbst zum persönlichen Schutz und zum Schutz seines Hab und Guts vor extremen Wetterereignissen sorgen. Hierbei klingen die Maßnahmen sehr selbstverständlich, werden aber in der Realität nur in den seltensten Fällen wirklich auch umgesetzt. Tipps reichen von dem präventiven Einholen der Markise, dem Leerräumen der Fensterbänke, dem Abbau von Sonnenschirmen, dem Schließen von Fenstern und Türen (besonders Dachfenster sind beliebte Ziele eines Sturms) bis zu dem generellen Entfernen aller Gegenstände und Bauten, die dem Wind vor allem im Außenbereich eine zu große Angriffsfläche bieten. Selbst sollte man dem Sturm ausweichen, in dem man unnötige Aufenthalte im Freien vermeidet. Also: zu Hause bleiben.


Sturm- beziehungsweise Unwetterereignisse kommen für viele Menschen überraschend und werden nach wie vor auch unterschätzt. Gerade deswegen finden auch viele gut gemeinte Tipps nur selten Anwendung. Maßnahmen müssen deshalb allzu oft in einer aktiven Herausforderung an das persönliche Zeitmanagement und in aller letzten Minute, leider auch durchaus zu spät, durchgeführt werden. Umso wichtiger ist es, die Gefahren eines Wetterereignisses frühzeitig zu erkennen und sprechend zu planen und zu reagieren. Eine Option, die sich neben der telemedialen Information und der Recherche im Internet anbietet, ist der Service der Unwetterwarnung per SMS vieler Versicherer. Meist im Zusammenspiel mit einem Wohngebäudevertrag werden so Immobilienbesitzer über mögliche meteorologische Gefahren informiert und können zielgerichtet Schutzmaßnahmen einleiten. Neben allen Vorsichtsmaßnahmen sind Schäden durch Wetterereignisse natürlich nicht zu 100 Prozent zu vermeiden. Im Schadensfall sollte der Betroffene folgende Schritte unverzüglich einleiten:

 

  1. MELDUNG:                 Den Schaden sofort dem Versicherer melden
  2. DOKUMENTATION:     Den Schaden schriftlich und mittels Fotos dokumentieren
  3. ABSICHERN:              Schäden durch Behelfsmittel abdecken, um mögliche Folgeschäden zu verhindern. Durch  Großwetterereignisse hervorgerufene längere Bearbeitungszeiten sowohl der Versicherungen wie auch der Handwerker muss die Schadensstelle gegen weitere Nachfolgeschäden abgesichert werden.

Ergänzende Hinweise: Im Zusammenhang mit Unwettern entstandene Schäden durch Hagel werden generell von der Versicherung übernommen. Sturmschäden werden erst ab einer Windstärke 8 versicherungspflichtig.

Zur weiteren Information empfehlen wir die Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft www.gdv.de