Islam – Hochzeit und Ehevertrag in Einem

Der muslimische Glaube als Voraussetzung

Der Ablauf und die notwendigen Formalitäten einer muslimischen Hochzeit gestalten sich je nach Herkunft und kulturellem Hintergrund des Brautpaares sehr facettenreich.

Interessant, weil gänzlich von christlichen oder in regional typischen und üblichen Traditionen, gestaltet sich der Ablauf der Hochzeitszeremonie von Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland. Grundsätzlich kann jeder muslimisch heiraten, der auch muslimischen Glaubens ist. Der muslimische Mann darf eine Frau heiraten wenn sie ebenfalls Muslimin ist oder einer anderen monotheistischen Religion, einer Religion mit einem allumfassenden Gottesbild wie beispielsweise dem Christen- oder Judentum, angehört. Die zukünftige Braut wird nicht gezwungen den muslimischen Glauben ihres Ehemannes anzunehmen. Die gemeinsamen Kinder des Brautpaares müssen jedoch nach der Tradition des Islam erzogen werden. Etwas anders verhält es sich, wenn eine muslimische Frau einen nicht-muslimischen Mann heiraten möchte. Hier ist der Mann verpflichtet, den muslimischen Glauben anzunehmen. Bei der ersten Eheschließung muss die muslimische Frau die Zustimmung zur Hochzeit von ihrem Vormund, dem Wali einholen.

Ehevertrag und Mitgift

Einen Monat vor dem Hochzeitstag wird die standesamtliche Eheurkunde der muslimischen Autoritätsperson übergeben. Diese Autoritätsperson, zum Beispiel ein Imam (Vorbeter in der Moschee) oder ein Kadi (islamischer Richter), wird die Hochzeit leiten und versuchen, in einem Vorgespräch mit dem Paar offene Fragen zu klären und über angedachte Ehevereinbarungen zu sprechen. Jene Ehevereinbarungen finden ihre Grundlage in einem Ehevertrag der zwischen Braut und Bräutigam geschlossen wird und die grundlegenden Vereinbarungen über Rechte und Pflichten des gemeinsamen Ehelebens enthält. Inhaltlich wird beispielsweise festgeschrieben, dass sich der Ehemann mit der Hochzeit dazu verpflichtet, finanziell für seine Frau zu sorgen, mindestens aber den Lebensstandard der Frau vor der Ehe erhalten muss. Der Ehemann muss nicht - aber kann - im Ehevertrag festlegen, dass er mit dem Studium, der Berufstätigkeit und Empfängnisverhütung seiner Frau einverstanden ist. Darüber hinaus sieht der Ehevertrag auch die Bestimmung des gemeinsamen Wohnortes, die Aufgabenverteilung im Haushalt oder auch Modalitäten im Falle eine Scheidung als Regelungsinhalte vor.

Für den islamischen Ehevertrag gibt es im Übrigen Muster. Damit die vertragliche Vereinbarung sowohl im Heimatland wie auch in Deutschland Gültigkeit hat, wird der Vertrag von einem Notar beglaubigt. Neben dem Ehevertrag ist auch die Mitgift (Mahr) ein Bestandteil der muslimischen Eheschließung. Den Mahr, meist in Form von Wertgegenständen oder Geld, erhält die Braut von ihrem Bräutigam traditionell nach der Hochzeitsnacht, weshalb die Mitgift oft auch als Morgengabe bezeichnet wird. Ähnlich wie im Judentum sind die finanziellen Aufwendungen des Ehemannes im Wesentlichen zur Absicherung der Braut im Falle einer Scheidung oder einem Todesfall des Ehemannes gedacht. Die Höhe der Mitgift wird vertraglich festgelegt. Wenn die Frau einverstanden ist, dann kann die Schenkung auch ganz modern in einer rein symbolischen Schenkung stattfinden (eine Goldkette, ein Ring oder Ähnliches).

Der Ehevertrag bildet das zentrale Element der islamischen Hochzeit

Die eigentliche Hochzeitszeremonie nach dem Standesamt wird im Islam nicht als rituelles Muss angesehen. Zentrales Element der Eheschließung ist der Ehevertrag. Falls eine Zeremonie vorgenommen wird, dann findet sie entweder bei den Brauteltern, in einem für die Hochzeit reservierten Saal oder in der Moschee statt. Die Zeremonie beginnt traditionell mit der Lesung von Koranversen und mit einer Lobeshymne auf Allah (Khutbah). Das Brautpaar gibt sich im Beisein von zwei Trauzeugen vor dem Imam das Ja-Wort. In der Folge fragt der Imam den Vormund der Braut, ob er die anwesende Frau dem anwesenden Mann übergibt und stellt dem Ehemann in spe direkt dieselbe Frage. Wenn sowohl Vormund wie Bräutigam ihr Einverständnis zur Ehe gegeben haben, werden zu Ehre der Vermählten Anrufungen an Allah gesprochen.

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